Pflegeberatung
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach §37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (obligatorischer) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch erfolgt in der vertrauten häuslichen Umgebung und wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Das Hauptziel besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen bestmöglich zu unterstützen. 

Dieser Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Inhalte der Beratung

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation allgemein eingeschätzt.
Unsere qualifizierten Pflegeberater/innen beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt sind.

Es können außerdem Maßnahmen empfohlen werden, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. Pflegehilfsmittel, der Bezug von Pflegesachleistungen oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Darüber hinaus erhalten Sie u. a. Beratung zu folgenden Themen:

  • die Möglichkeit einer Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken

 

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Vorteile der Beratung bei Ihnen zu Hause

Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hilfen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen.
Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können die besprochenen Maßnahmen gemeinsam mit unseren Pflegeberater/innen in der Folgeberatung überprüft und (bei Bedarf) angepasst werden.

Nachweis & Kosten des Beratungsbesuchs

Wir senden den Nachweis für den durchgeführten Beratungsbesuch direkt an Ihre Pflegekasse.

Damit rechnen wir die Beratungsleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet, dass Sie als Pflegebedürftiger bzw. dessen pflegende Angehörige den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen müssen. 
Auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Kopie des Nachweises für Ihre Unterlagen zur Verfügung.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Das bedeutet, dass (gesetzlich versicherte) pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für  Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Bitte denken Sie daran den Beratungseinsatz nach §37.3 regelmäßig in Anspruch zu nehmen, da das Pflegegeld ansonsten durch die Pflegekassen gekürzt werden kann. Gerne erinnern wir Sie regelmäßig, sobald der nächste Termin ansteht.

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend und muss in folgenden Intervallen durchgeführt werden:

  • Pflegegrad 1:  freiwillig
  • Pflegegrad 2: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 5: alle 3 Monate

Ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Diese Zeit variiert je nach Ihrem persönlichen Beratungsbedarf.

Die Kosten für den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI übernimmt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen den Beratungsbesuch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Das bedeutet, dass (gesetzlich versicherte) pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.

Senden Sie uns gerne Ihre Terminanfrage über das folgende Formular.
Wir werden uns kurzfristig zur genauen Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen:

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