Der Beratungsbesuch nach §37.3 ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.
Gerne erinnern wir Sie regelmäßig, sobald der nächste Termin ansteht.
Wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen, ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Wir erbringen diesen Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause.
Senden Sie uns gerne Ihre Terminanfrage über das folgende Formular.
Wir werden uns kurzfristig zur genauen Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen: