Pflegeberatung
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause

Der Beratungsbesuch nach §37.3 ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.

  • Pflegegrad 1:  freiwillig
  • Pflegegrad 2: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 5: alle 3 Monate
 
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt Ihre Pflegekasse.

Bitte denken Sie daran den Beratungseinsatz nach §37.3 regelmäßig in Anspruch zu nehmen, da das Pflegegeld ansonsten durch die Pflegekassen gekürzt werden kann.

Gerne erinnern wir Sie regelmäßig, sobald der nächste Termin ansteht.

Wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen, ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Wir erbringen diesen Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause.

Senden Sie uns gerne Ihre Terminanfrage über das folgende Formular.
Wir werden uns kurzfristig zur genauen Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen:

Kontakt

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter:

Weiherstraße 14
52223 Stolberg Breinig

02402 / 36061
24 Std. Notrufbereitschaft

Mo - Fr
09:00 - 16:00

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